Gesetzentwurf zur Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge
Mit dem Entwurf des „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ sollen die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr erfüllt werden. Hierzu sollen reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Weitere Informationen zum neuen Gesetzentwurf erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
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